Digitaler Ausweis für Schweizer Bürger
Vor Kurzem
beschloss der Bundesrat eine digitale Identität für die Schweizer Bürger zu
erschaffen. Diese „Swiss ID“ soll jedoch in den Händen des Staates bleiben, die
Umsetzung wird jedoch von Privatfirmen ausgeführt. Die Identifikation bleibt
deshalb beim Staat, da persönliche und vertrauliche Daten bei jedem User
vorhanden sind. Registrationen können anhand der „Swiss ID” auf diverse
Websites umgangen werden, denn mit einem digitalen Ausweis besteht eine einheitliche
Identifikation im Web. Gemäss egovernment
besteht das Ziel dieser Umsetzung damit
„sich
Schweizerinnen und Schweizer im Internet mit der gleichen Qualität elektronisch
ausweisen können wie sie dies mit dem Pass oder der Identitätskarte in der physischen
Welt tun können.“
Bereits vor
sieben Jahren wurde das Projekt „Suisse ID“ geschaffen. Damals konnte sich die
digitale Identität nicht durchsetzen. Die „Suisse ID“ konnte mit 30'000 Nutzern
im Schweizer Markt nicht verankert werden. Eine mögliche Ursache für Marcel
Dobler – Gründer von Digitec & Präsident von ICT Switzerland – war die
Preispolitik. Für private Nutzer kostete die Nutzung für die Dauer von drei
Jahren CHF 147.-.
Der neue digitale Ausweis soll dagegen kostenlos sein. Da die
schweizerische Post und die SBB jedoch heute über vier Millionen Kunden
aufweisen, birgt dieser neue Anlauf ein gewisses Potenzial.
Die Zeitschrift „Beobachter“ beschreibt die Einführung der Swiss ID in
vier Schritten:
1.
Ab Herbst 2017 – Einfaches
Benutzerkonto
Ein Benutzerkonto muss erstellt werden, welches
Benutzerkonto und Passwort beinhaltet. Dieses Konto kann für die jeweiligen Anbieter,
wie momentan die Post & SBB, einheitlich benutzt werden.
2.
Ab Frühjahr 2018 – Datenfreigabe
Viele Web-Anbieter sind auf spezifischere
Angaben ihrer Nutzer abhängig. Deshalb müssen die User ihre Profile mit
weiteren persönlichen Informationen wie Postadresse, Geburtsdatum oder deren
Kreditkarte updaten. Einem Datentransfer an andere Anbieter müsse jedoch vom
einzelnen User explizit zugestimmt werden.
3.
Ab Sommer 2018 – Elektronische
Unterschrift (E-ID)
Vertragliche Vereinbarungen werden anhand
E-ID’s möglich sein. Die physische Unterschrift wird in eine digitale
umgesetzt.
4.
Ab 2020 – E-Government
Abstimmungen durchführen, Steuererklärung
einreichen oder den Wohnortswechsel anzumelden sind einige Beispiele von
E-Government. Dieser letzte Schritt wird demnach als „elektronischen Schalter
von Bund, Kanton und Gemeinde“ dienen. Damit verringere die „Swiss ID“ die
Bürokratie, welche bei jedem Behördengang entsteht.
Ähnlich wie
bei unserem Blogbeitrag über BigData, stellen sich auch hier Kritiker in die Quere. Der eidgenössische
Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger kritisiert die „Swiss ID“ mit folgender Aussage bei der Aargauer Zeitung:
„Je grossflächiger die AHV-Nummer zum
Einsatz kommt, umso grösser der Schaden, wenn Unbefugte Zugriff auf die damit
verknüpften Daten erhalten.“ Deshalb wurde Einspruch seitens Lobsiger für
die Benutzung anhand der AHV Nr. eingereicht. Fakt bleibt, dass für die
Implementierung die AHV Nr. am einfachsten für den Bund sein würde. Ansonsten müsste
jeder Bürger nochmals einen neuen Identifikationsfaktor erhalten. SwissID verspricht jedoch,
dass ihr Produkt „SwissSign“ die Daten ihrer Kundschaft „nach den höchsten
Sicherheitsstandards“ schützen wird und die Daten in der Schweiz bleiben.
Mit diesem
Beitrag möchten wir euch veranschaulichen, wie auch der Bund das digitale
Erscheinungsbild der Schweiz prägen möchte. Falls Du Chancen oder Gefahren für
die Implementierung einer digitalen Identität siehst, würden wir uns freuen von
Dir zu hören.
Bis Gly :)
Joel &
Roger
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