Digitaler Ausweis für Schweizer Bürger

Vor Kurzem beschloss der Bundesrat eine digitale Identität für die Schweizer Bürger zu erschaffen. Diese „Swiss ID“ soll jedoch in den Händen des Staates bleiben, die Umsetzung wird jedoch von Privatfirmen ausgeführt. Die Identifikation bleibt deshalb beim Staat, da persönliche und vertrauliche Daten bei jedem User vorhanden sind. Registrationen können anhand der „Swiss ID” auf diverse Websites umgangen werden, denn mit einem digitalen Ausweis besteht eine einheitliche Identifikation im Web. Gemäss egovernment besteht das Ziel dieser Umsetzung damit

„sich Schweizerinnen und Schweizer im Internet mit der gleichen Qualität elektronisch ausweisen können wie sie dies mit dem Pass oder der Identitätskarte in der physischen Welt tun können.“


Bereits vor sieben Jahren wurde das Projekt „Suisse ID“ geschaffen. Damals konnte sich die digitale Identität nicht durchsetzen. Die „Suisse ID“ konnte mit 30'000 Nutzern im Schweizer Markt nicht verankert werden. Eine mögliche Ursache für Marcel Dobler – Gründer von Digitec & Präsident von ICT Switzerland – war die Preispolitik. Für private Nutzer kostete die Nutzung für die Dauer von drei Jahren CHF 147.-.
Der neue digitale Ausweis soll dagegen kostenlos sein. Da die schweizerische Post und die SBB jedoch heute über vier Millionen Kunden aufweisen, birgt dieser neue Anlauf ein gewisses Potenzial.



Die Zeitschrift „Beobachter beschreibt die Einführung der Swiss ID in vier Schritten:

1.    Ab Herbst 2017 – Einfaches Benutzerkonto
Ein Benutzerkonto muss erstellt werden, welches Benutzerkonto und Passwort beinhaltet. Dieses Konto kann für die jeweiligen Anbieter, wie momentan die Post & SBB, einheitlich benutzt werden.

2.    Ab Frühjahr 2018 – Datenfreigabe
Viele Web-Anbieter sind auf spezifischere Angaben ihrer Nutzer abhängig. Deshalb müssen die User ihre Profile mit weiteren persönlichen Informationen wie Postadresse, Geburtsdatum oder deren Kreditkarte updaten. Einem Datentransfer an andere Anbieter müsse jedoch vom einzelnen User explizit zugestimmt werden.

3.    Ab Sommer 2018 – Elektronische Unterschrift (E-ID)
Vertragliche Vereinbarungen werden anhand E-ID’s möglich sein. Die physische Unterschrift wird in eine digitale umgesetzt.

4.    Ab 2020 – E-Government
Abstimmungen durchführen, Steuererklärung einreichen oder den Wohnortswechsel anzumelden sind einige Beispiele von E-Government. Dieser letzte Schritt wird demnach als „elektronischen Schalter von Bund, Kanton und Gemeinde“ dienen. Damit verringere die „Swiss ID“ die Bürokratie, welche bei jedem Behördengang entsteht.


Ähnlich wie bei unserem Blogbeitrag über BigData, stellen sich auch hier Kritiker in die Quere. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger kritisiert die „Swiss ID“ mit folgender Aussage bei der Aargauer Zeitung: „Je grossflächiger die AHV-Nummer zum Einsatz kommt, umso grösser der Schaden, wenn Unbefugte Zugriff auf die damit verknüpften Daten erhalten.“ Deshalb wurde Einspruch seitens Lobsiger für die Benutzung anhand der AHV Nr. eingereicht. Fakt bleibt, dass für die Implementierung die AHV Nr. am einfachsten für den Bund sein würde. Ansonsten müsste jeder Bürger nochmals einen neuen Identifikationsfaktor erhalten. SwissID verspricht jedoch, dass ihr Produkt „SwissSign“ die Daten ihrer Kundschaft „nach den höchsten Sicherheitsstandards“ schützen wird und die Daten in der Schweiz bleiben.

Mit diesem Beitrag möchten wir euch veranschaulichen, wie auch der Bund das digitale Erscheinungsbild der Schweiz prägen möchte. Falls Du Chancen oder Gefahren für die Implementierung einer digitalen Identität siehst, würden wir uns freuen von Dir zu hören.

Bis Gly :)


Joel & Roger

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